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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 40

1845 - Heidelberg : Winter
40 §. 13. Die Perser. » noch das Bild des ehemaligen, nur durch den äußersten Lurus verdeckten Nomadenlebens an sich, indem der König dreimal im Jahr, nach den verschiedenen Jahreszeiten, seinen Aufent- halt wechselte und den Frühling zu E k b a t ä n et, den Som- mer zu Susa, den Winter zu B a b p l o n zubrachte.. Solche Umzüge glichen Heereszügen, und waren für die Provinzen, welche durch tägliche Lieferungen der besten Landesproducte die Hofbedürfnisse befriedigen mußten, äußerst beschwerlich. Alles eroberte Land wurde als Eigenthum des Königs betrachtet, und die besiegten Völker mußten jährlichen Tr i b u t geben, der, nebst andern Geldgefällen, in die Privatkasse des Königs floß, woraus er seine Günstlinge beschenkte. Der Unterhalt des Hofes, der Beamten und der Heere wurde aus Naturalabgaben bestritten, die aus jeder Provinz einge- liefert werden mußten. Das Land mit seinen mannigfaltigen Völkerschaften war in Satrapieen oder Statthalterschaften eingetheilt, die von Satrapen mit oft wenig beschränkter Gewalt regiert wurden. Jeder Satrap hatte ebenfalls eine eigene, dem könig- lichen Hof nachgebildete Hofeinrichtung und -zog seine Geld- und Naturaleinkünfte in ähnlicher Weise aus den verschiedenen Theil-n seiner Satrapie, wie der König aus dem ganzen Land. Der Satrap hatte für gute Verwaltung seiner Provinz zu sorgen; das in seiner Provinz aufgestellte Heer aber stand nicht unter ihm, sondern unter eigenen Kriegsbesehlshabern. So lange diese Trennung der Civil- und Militärgewalt Statt hatte, stand es ziemlich gut um das Land: als aber späterhin beide Gewalten sich.in der Person des Satrapen vereinigten, auch nicht selten ein Satrap mehrere Satrapieen zugleich zur Verwaltung bekam, und die einheimische Waffenmacht durch den Vorzug, den man fremden Söldnern gab, in Verfall gerieth, wurden Empörungen der Satrapen um so leichter, und durch diese hinwiederum die innere Auflösung des Reichs um so schneller herbeigeführt.

2. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 126

1845 - Heidelberg : Winter
120 $. 40. Rom unter den Königen. barvolk diesen zusammengelaufenen rohen Männern seine Töchter zur Ehe geben wollte, und die Römer sich daher durch den Raub der Sabinerinnen und anderer Jung- frauen benachbarter Völker Eheweiber verschafften, geriethen sie besonders mit den Sabinern in Krieg; doch ehe es zur Schlacht kam, führte die Vermittlung dieser Frauen einen Friedensvertrag herbei, vermöge dessen die Sabiner sich durch Anbauung des capitolinischen Hügels mit den Römern zu Einer Gemeinde vereinigten und ihr König Titns Tatrus das Recht bekam, mit Romulus gemeinschaftlich zu regieren. Auf diesem Vertrage beruhet Rom's eigent- liche Gründung. Nom unter den Königen. §. 49. S'chon Romulus hatte die von ihm zuerst gestiftete lati- nische Gemeinde in 10 Euricn gethcilt und einen Rath (Senat) von 100 Beisitzern (Senatoren) eingerichtet, welche die Ver- ordnungen und Gesetze vorbereiteten, über welche die Curie« Beschluß zu fassen hatten. — Der Hinzutritt der sabinischen Gemeinde verdoppelte diese Zahl der Curien und Senatoren; und als späterhin noch eine dritte Gemeinde tu sei sch en Stammes hinzukam, so erhöhte sich die Zahl der Eurien auf 30 und die Zahl der Senatoren auf 300. Das ganze aus diesen drei Stammgemeinden oder Tribus bestehende Volk theilte sich in Patricier (Edle) und Ple- bejer (Gemeine). Die Patricier waren anfangs allein im ^Besitze der 'Staatsgewalt, so wie auch der eroberten Lände- reien. — In einem durch Pietät geheiligten Dienstverhält- nisse zu den Patriciern standen die Clienten oder Hörigen, von denen jeder für das Fortkommen und für den Schutz und Rath, so er von seinem Dienstherrn (Patron) genoß, ihm zu Gegendiensten bereit sepn mußte. — Die Patricier der drei Tribus durften mit einander, nicht aber mit Plebejern und Clienten Ehebündnisse eingehen. — Alte Staatshandlungen

3. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 274

1845 - Heidelberg : Winter
274 tz. 94. Die Republik der vereinigten Niederlande. gungen noch strenger fort. Zwar rückte nun Wilhelm von Oranten selbst mit einem Heere ein, mußte aber, durch Mangel genöthigt, das Land bald wieder verlassen, das jetzt Alba durch Erbauung von Festungswerken in verschie- denen Städten zu schützen suchte. Weil nun aber Philipp, auf Alba's Rath, gegen die Landesrechte eine unerhört starke Abgabe verlangte, und den Handel mit England verbot, so unterstützten die dadurch beeinträchtigten niederländischen Kaufleute den Prinzen von Oranien zu neuen Kriegsrüstungen, und bald war, durch den Hinzutritt der wilden Wassergeußen (Ausgewan- derter, die vom Seeraube lebten), ein Theil der nördlichen Provinzen im Aufstand, und ein gräuelvoller Krieg begann (1570), in welchem Sieger wie Besiegte gleichmäßig dem Lande schadeten. Obgleich Alba dem Aufstande mit dem äußersten Nach- drucke begegnete, so fand es doch Philipp gerathen, ihn abzurufen und die Verwaltung der Niederlande einem ge- mäßigteren Manne zu übertragen. Dennoch dauerte mit abwechselndem Glücke der Krieg fort, aus dessen Verlaufe hier nur die Belagerung der Stadt Leyden durch die Spanier, und ihre glückliche Entsetzung durch eine Flotte der Geußen, sowie die Erhebung Oraniens zum Statthalter von Holland und Seeland und die Entwerfung des Dordrechter Glaubensbekennt- nisses (1574), endlich'die entsetzliche Plünderung Antwerpens durch die Spanier 1576 hervorgehoben werden kann. In Folge dieses letztem Ereignisses schloßen jetzt, alle Verschiedenheiten in den Ansichten bei Seite setzend, die bis dahin dem König treugebliebenen Provinzen mit den abgefallenen den Frieden zu Gent (1576), zu dessen Aufrechthaltung die niederländischen Generalstaaten den so- genannten ewigen Vertrag eingiengen, welchen Alba's zweiter Nachfolger Juan von Austria, Philipps Halb- bruder, (derselbe, der kurz vorher die Übermacht der Tür-

4. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 80

1845 - Heidelberg : Winter
80 tz. 30. Sparta. Heloten (Abkömmlinge einer von Sparta besiegten Stadt) waren die eigentlichen Sclaven oder Leibeigenen, die vom Staate einem Grundbesitze zugetheilt waren. 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staates d. i. der Spartiatengemeinde; jede Spartiatenfamilie bekam ein Grundstück zur Benützung, durfte es aber nicht veräußern; die Perioiken bekamen zwar gleichfalls Landstücke zur Be- nützung, aber gegen Zinsabgaben; die Heloten mußten das Land bauen. 3. Der eigentliche Spartiate durfte kein Geld von Gold oder Silber, sondern nur von Eisen führen; doch bei den Pe- rioiken, welchen allein Handel und Gewerbe zufiel, mag sich auch erstere Art von Geld gefunden haben. Aller Aufwand in Kleidung, Gerüche und Nahrung war verboten; und damit keiner üppig lebe, mußte immer eine Anzahl Spartiaten die täglichen, höchst einfachen Mahle öffentlich mit einander halten (die Syfsitien). Ilm die einfache Lebensart zu erhalten, war auch jeder Verkehr mit Fremden verboten. 4. Die Kinder gehörten von ihrer Geburt an dem Staate, und wurden auf dessen Kosten von ihrem siebenten Jahre an in öffentlichen Erziehungshäusern erzogen. Die Erziehung war sehr streng, und suchte Verständigkeit im Urtheile, Kürze und Bündigkeit in der Rede, Abhärtung des Leibes gegen alle Schmerzen und Beschwerden, Much und Tapferkeit bis zur Todesverachtung, Aufopferung von Gut und Leben für's Vaterland zu erzielen. 5. Die oberste Leitung des Staates war anfangs bloß in den Händen der 30 G e r o n t e n, von denen die beiden Ersten den Titel Könige führten und aus dem Geschlechte der Herakliden waren. — Späterhin beim Eintritte neuer Be- dürfnisse entstund das Amt der fünf Ephoren, die allmäh- lig eine Aufsicht über die Geronten und die meiste Macht im Staate bekamen. — Bei Änderung oder Einführung nener Gesetze und Bestimmungen hatte auch die gesummte Volks- g emeinde (d. i. die Spartiatengemeinde) das Stimmrecht, und aus ihrer Mitte gieng die Gerusia oder ein ständiger

5. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 81

1845 - Heidelberg : Winter
h. 33. Sparta. 81 Bürgerausschuß zur Vorbereitung der an die Volksversamm- lung zu bringenden Fragen hervor. Welche innere Tüchtigkeit, bei aller Rohheit und Einseitig- keit, dem dorischen Character inne wohnte, zeigte sich in der Selbstverläugnung, mit der jeder Spartiate, der doch vor der lpkurgischen Zeit stets in schroffem Eigenwillen sich dem An- dern, wie dem Ganzen entgegengesetzt hatte, eine Verfassung, in welcher der Einzelne für sich nichts, das Ganze Alles galt, freiwillig annahm und lange heilig hielt. Daß übrigens das rauhe kriegerische Wesen, dem das Gefühl für Zartheit und Anmuth, so wie für Kunst und Wissenschaft fremd war, gerade durch diese Verfas- sung vorherrschend erhalten wurde und leicht zu ungerechten Übergriffen führte, zeigten bald darauf Sparta's Angriffe auf das benachbarte M e sse n i e n. Zm ersten me sse nischen Kriege, der 19 Jahre lang währte, mußten sich die Messenier nach dem Falle der Stadt Jthome 722 v. Ehr. unterwerfen: ein Theil derselben flüchtete sich nach Italien und stiftete dort Colonieen. Der Aufstand des heldenmüthigen Aristomones führte 685 den zweiten messenischen Krieg herbei, in welchem an- fangs die Spartaner int Nachtheil waren, nachher aber, an- gefeuert durch die begeisternden Gesänge des Dichters Tyr- täus (den ihnen die Athener statt eines Feldherrn zu Hülfe gesandt), die Messenier besiegten und dieselben zwangen, sich auf die Bergveste Jra zurückzuziehen, wo diese sich durch die außerordentliche Kühnheit ihres Anführers noch lange hielten, bis endlich Jra's Fall die Unterwerfung der Messenier her- beiführte, und die Auswanderung des Restes jener Tapferen zur Gründung von M e ssa n a (jetzt Messina), einer messeni- schen Colonic auf Sizilien, Veranlassung gab. Da die Spartaner Geld und Handel, Kunst und Gewerbe nicht achteten, und ihre Verfassung vorzüglich auf dem Grund- besitz ruhte, also Adelsherrschaft oder Aristokratie war, so konnte bei ihnen (weil sie keinen auf Geldreichthum fußenden 6
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